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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DEKODA Marketing
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand und Leistungen
- Vertragsschluss, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Vertragsschluss
3.2 Leistungsumfang
3.3 Mitwirkung des Kunden
3.4 Verzögerungen durch den Kunden
3.5 Vom Kunden gestellte Infrastruktur - Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
4.2 Reisekosten und Nebenkosten
4.3 Zahlungsbedingungen
4.4 Zahlung und Verzug
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.6 Folgen des Verzugs - Leistungserbringung, Termine, Abnahme und höhere Gewalt
5.1 Projektbeginn und Dauer
5.2 Abnahme von Werkleistungen
5.3 Gewährleistung (Mängelhaftung)
5.4 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
5.5 Leistungserbringung (inkl. Subunternehmerregelung) - Besonderheiten beim Website-Leasing
– Mindestvertragslaufzeit
– Vertragsverlängerung und Kündigung
– Leistungsumfang beim Leasing
– Paket-Upgrades
– Kaufoption nach Vertragsende
– Rückgabe / Deaktivierung
– Übergang in Eigenbetrieb
– Geschäftsaufgabe / Gewerbeabmeldung
– Zusammenfassung des Leasing-Modells - Besonderheiten bei projektbasierten Webdesign-Aufträgen (Kaufmodell)
– Hosting & Pflege optional
– Inhalte und Pflege
– Gewährleistung - Besonderheiten für SEO- und SEA-Verträge
8.1 Vertragsarten und Laufzeiten
8.2 Leistungsbeschreibung SEO
8.3 Leistungsbeschreibung SEA
8.4 Reporting und Mitwirkung
8.5 Vorzeitige Kündigung fester Laufzeiten - Stornierung, Widerrufsrecht und Vertragsbeendigung
9.1 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
9.2 Freiwilliges Stornorecht (Local-Hero-Paket)
9.3 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
9.4 Abbruch von Projekten (Auftragsstornierung)
9.5 Form der Kündigung - Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Grundsatz
10.2 Rechteübergang bei Kaufprojekten
10.3 Nutzungsrechte bei Website-Leasing
10.4 Beschränkungen und zusätzliche Rechte
10.5 Referenzrecht der Agentur
10.6 Rechte an Kundendaten und -materialien - Haftung und Haftungsausschluss; Freistellung
11.1 Haftung der Agentur
11.2 Haftungsausschlüsse
11.3 Freistellung durch den Kunden
11.4 Mitarbeiter und Subunternehmer - Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 DSGVO-Konformität
12.2 Auftragsverarbeitung
12.3 Verantwortlichkeit des Kunden
12.4 Vertraulichkeit
12.5 Datensicherheit - Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
13.2 Gerichtsstand
13.3 Salvatorische Klausel
13.4 Vertragsänderungen und Schriftform
13.5 Sonstiges
13.6 Stand dieser AGB
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DEKODA UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden, ausschließlich Unternehmen (B2B). Verträge mit Verbrauchern/Privatpersonen werden nicht geschlossen
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu
.Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Leasing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Web-Hosting, Support/Pflege von Websites sowie Marketing-Beratung an. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag festgelegt
Dazu gehören insbesondere:
- Webdesign-Projekte (Erstellung oder Relaunch von Websites als Einzelprojekt)
- Website-Leasing-Pakete (Mieten einer Website gegen monatliche Rate, inkl. optionalen Services)
- SEO-Dienstleistungen, u.a. das DEKODA Local-Hero Paket
- SEA-Dienstleistungen, u.a. DEKODA ADS Boost Kampagnenbetreuung
- Hosting von Websites sowie Wartung und Pflege (Updates, Backups etc.)
- Support und Beratung im Bereich Online-Marketing und Webstrategie
Alle Leistungen der Agentur werden ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB erbracht
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Hinweis: Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Diese treten im Verhältnis zum Kunden nicht selbstständig auf – die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
3. Vertragsschluss, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Vertragsschluss: Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot der Agentur schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt oder einen Auftrag erteilt und die Agentur diesen bestätigt. Die Agentur kann eine Auftragsbestätigung binnen angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) nach Auftragseingang erklären. Alternativ beginnt der Vertragsschluss mit Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur auf Basis eines Kundenauftrags.
3.2 Leistungsumfang: Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag/Angebot. Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden Erfolg, sofern nicht ausdrücklich garantiert. Insbesondere bei Dienstleistungen wie SEO oder SEA wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Platzierung garantiert (siehe auch Ziffer 8)
Die Agentur ist nur zur Erbringung der im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen verpflichtet
Weitergehende Leistungen oder vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen sind – sofern die Agentur sie realisieren kann – gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Erbringt die Agentur freiwillig zusätzliche Leistungen ohne Berechnung, begründet dies keinen Rechtsanspruch auf Fortführung.
3.3 Mitwirkung des Kunden: Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Durchführung des Projekts und erbringt eigene Mitwirkungspflichten unentgeltlich
Insbesondere wird der Kunde:
- Benötigte Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Insbesondere sind Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Zugangsdaten (z.B. Hosting- oder CMS-Zugang) etc. vollständig, in gängigem digitalem Format und fristgerecht bereitzustellen
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen (z.B. Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte). Die Agentur trifft keine Pflicht, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder das Geschäftsmodell des Kunden auf Rechtskonformität zu prüfen.
Eine rechtliche Beratung durch die Agentur erfolgt nicht. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der von ihm gelieferten Inhalte frei (siehe Haftungsfreistellung in Ziffer 11)
. - Ansprechpartner benennen: Beide Parteien benennen einen kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Abstimmungen zügig herbeizuführen
Weisungen des Kunden sollen möglichst durch den benannten Ansprechpartner gebündelt und in schriftlicher/textlicher Form erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden. - Zwischenergebnisse prüfen und freigeben: Der Kunde hat Entwürfe, Konzepte oder Testversionen, die ihm von der Agentur vorgelegt werden, binnen angemessener Frist zu prüfen und freizugeben oder etwaige Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen. Gegebenenfalls verlangte Freigaben von Zwischenständen dürfen vom Kunden nicht unbillig verweigert werden
Änderungen nach bereits erteilter Freigabe gelten als Leistungsänderung und können Mehrkosten verursachen. - Kooperation bei SEO/SEA: Bei SEO-/SEA-Leistungen wird der Kunde notwendige Mitwirkungen erbringen, z.B. technischen Zugang zu seiner Website gewähren, Änderungen an der Website-Struktur nur in Abstimmung mit der Agentur vornehmen
und erforderliche Einwilligungen (etwa für Zugriff auf Analyse-Daten, Google-Business-Profile etc.) ermöglichen. Unterlässt der Kunde solche Mitwirkungen, kann dies die Ergebnisse beeinträchtigen; die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Nachteile.
3.4 Verzögerungen durch den Kunden: Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
Projektverzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur
Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Arbeitszeit, Wartezeiten, notwendige Fremdleistungen oder Beschaffung von Ersatzmaterialien wie Stockfotos) darf die Agentur dem Kunden in Rechnung stellen.
Wird ersichtlich, dass vom Kunden gewünschte Änderungen den Projektaufwand erheblich erhöhen, wird die Agentur den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen.
3.5 Vom Kunden gestellte Infrastruktur: Sofern die Website auf einem Server der Agentur betrieben wird, stellt die Agentur eine geeignete Hosting-Umgebung (inkl. Server, Datenbank, SSL-Zertifikat etc.) bereit. Der Kunde ist in diesem Fall nicht für die technische Infrastruktur verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte dennoch vereinbart werden, dass die Website auf einem externen Server des Kunden oder eines Dritten betrieben wird, liegt die Verantwortung für eine geeignete Hosting-Umgebung beim Kunden. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Systemadministration oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit des externen Servers. Für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Sicherheitslücken, die auf die Serverumgebung des Kunden oder auf dessen Änderungen zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht. Die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern kein entsprechender Wartungsvertrag mit der Agentur geschlossen wurde.
Der Kunde trägt auch die Pflicht, regelmäßige Backups seiner Daten vorzunehmen, sofern kein Wartungsvertrag mit Backup-Pflichten durch die Agentur besteht.
4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise: Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise
Fehlt eine ausdrückliche Preisangabe, gilt die aktuelle Preisliste der Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Pauschal- oder Paketpreise beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsumfang. Mehraufwand, der auf nachträgliche Änderungswünsche des Kunden oder auf Verletzung von Mitwirkungspflichten zurückzuführen ist, wird nach tatsächlichem Aufwand zu den üblichen Stundensätzen der Agentur zusätzlich berechnet
Vor Durchführung von kostenpflichtigen Mehrleistungen wird die Agentur den Kunden nach Möglichkeit informieren.
4.2 Reisekosten und Nebenkosten: Notwendige Auslagen und Nebenkosten (z.B. Reisen zum Kunden, besondere Versandkosten, Lizenzgebühren für erforderliche Drittsoftware, Stockfoto-Kosten) werden nach Absprache ebenfalls berechnet. Die Agentur wird solche Kosten vorab anzeigen und den Kundenbeleg beifügen. Routinekommunikation (Telefon, E-Mail) ist kostenfrei; vom Kunden gewünschte Präsenztermine vor Ort werden nach Zeitaufwand und Spesen berechnet, falls nicht im Angebot inkludiert.
4.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen der Agentur sind, soweit nichts abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende monatliche Pauschalen (z.B. Leasingraten, SEO-Betreuung, Hosting-Gebühren) sind monatlich im Voraus zu entrichten, spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Leistungsmonats. Einmalige Einrichtungs- oder Projektkosten können – je nach Vereinbarung – zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Fertigstellung bzw. Abnahme in Rechnung gestellt werden. Die Agentur ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen
4.4 Zahlung und Verzug: Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere kann die Agentur ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs.2 BGB: derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale von 40 € im Mahnverfahren (§ 288 Abs.5 BGB). Gerät der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsraten oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, sämtliche bis Vertragsende noch offenen Raten bzw. Gesamtbeträge sofort fällig zu stellen (vorsorgliche Terminverlustklausel)
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu
Die Zurückbehaltung wegen anderer, nicht zusammenhängender Forderungen ist ausgeschlossen.
4.6 Folgen des Verzugs: Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur – nach angemessener Frist oder Mahnung – berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten
Insbesondere kann die Agentur bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einer Website verzögern, laufende Online-Kampagnen pausieren oder den Zugang zu gehosteten Leistungen sperren, bis der Rückstand beglichen ist. Gesetzliche Rechte der Agentur, etwa auf außerordentliche Kündigung bei erheblichen Zahlungsrückständen, bleiben unberührt.
5. Leistungserbringung, Termine, Abnahme und höhere Gewalt
5.1 Projektbeginn und Dauer: Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung zum vereinbarten Termin. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden; ansonsten gelten Zeitangaben als voraussichtliche Orientierungswerte. Sollte sich abzeichnen, dass ein verbindlicher Termin nicht gehalten werden kann, informiert die Agentur den Kunden unter Angabe der Gründe unverzüglich und nennt einen neuen Termin.
5.2 Abnahme von Werkleistungen: Soweit die Agentur Werkleistungen schuldet (insbesondere bei Webdesign-Projekten mit individuell herzustellender Website), wird nach Fertigstellung die Abnahme durch den Kunden durchgeführt. Die Agentur kann den Kunden zur Abgabe einer schriftlichen oder in Textform (z.B. E-Mail) erklärten Abnahme auffordern
Der Kunde ist verpflichtet, die abnahmefähige Leistung innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Mitteilung über die Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige wesentliche Mängel schriftlich zu rügen
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung des Kunden und verweigert er die Abnahme nicht wegen erheblicher Mängel, so gilt die Leistung als abgenommen
(§ 640 Abs.2 BGB). Ebenso gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt (z.B. Freischaltung der Website im Live-Betrieb)
Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme
Solche geringfügigen Abweichungen wird die Agentur im Rahmen der Gewährleistung beheben, ohne dass dadurch die Abnahme verzögert wird.
5.3 Gewährleistung (Mängelhaftung): Nach Abnahme einer Werkleistung beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei Sachmängeln leistet die Agentur nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie untunlich, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme
Diese Fristverkürzung gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden – in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass von ihr erstellte Websites oder Programme in jeder denkbaren Kombination von Betriebssystem, Browser, Hardware und Auflösung lauffähig sind, sondern nur für die bei Auftragserteilung vereinbarten Systemumgebungen (z.B. gängige Browser in aktueller Version, spezifische Displaygrößen etc.). Für Mängel, die durch externe Eingriffe, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Bedienung oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur entstehen, entfällt jede Gewährleistung.
5.4 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse: Kann die Agentur eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist
Als höhere Gewalt gelten z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terror, Streik, gesetzliche Beschränkungen, Ausfall von Strom, Internet oder Telekommunikation, sowie vergleichbare unverschuldete Umstände. Dasselbe gilt, wenn solche Umstände bei Unterauftragnehmern der Agentur eintreten. Leistungsverzögerungen aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände (z.B. verspätete Mitwirkung) hat die Agentur ebenfalls nicht zu vertreten
In keinem der genannten Fälle haftet die Agentur für etwaige Verzugsfolgen. Beide Parteien werden sich bemühen, im Falle höherer Gewalt eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dauert ein Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, falls die Vertragserfüllung aufgrund der Verzögerung für eine Partei kein Interesse mehr hat. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall abzurechnen.
5.5. Leistungserbringung
Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
6. Besonderheiten beim Website-Leasing
Für das Website-Leasing (Mietmodell für Websites) gelten ergänzend folgende besondere Bestimmungen:
- Mindestvertragslaufzeit: Das Website-Leasing hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Vertragsverlängerung und Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Leasing-Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann jedoch vom Kunden nun monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Alternativ kann auf Wunsch auch eine Verlängerung um einen erneuten festen Zeitraum vereinbart werden. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
- Leistungsumfang beim Leasing: Im monatlichen Leasing-Entgelt ist die Erstellung/Programmierung der Website sowie die Überlassung zur Nutzung für die Vertragsdauer enthalten. Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich vereinbart) sind laufende Hosting- und Pflegeleistungen – diese können jedoch optional hinzugebucht werden (siehe nächster Punkt). Während der Vertragslaufzeit übernimmt die Agentur ggf. kleinere Aktualisierungen oder inhaltliche Änderungen im zumutbaren Umfang, soweit dies im Leasing-Paket vereinbart ist. Größere inhaltliche Überarbeitungen oder funktionale Erweiterungen sind nicht vom Standard-Leasingpreis abgedeckt.
- Wichtig: Bei Beendigung des Leasingvertrags ohne Kauf (siehe unten) erlischt das Nutzungsrecht des Kunden – der Kunde muss dann alle Kopien der Website von seinen Servern entfernen.
- Paket-Upgrades: Der Kunde hat während der Leasinglaufzeit die Möglichkeit, in ein höherwertiges Website-Leasing-Paket zu wechseln (Upgrade), sofern die Agentur dies anbietet. Etwaige Änderungen an der Vertragslaufzeit oder dem Entgelt (z.B. Verlängerung der Mindestlaufzeit bei umfassenden Upgrades) werden im Upgrade-Vertrag festgehalten. Ein Downgrade (Wechsel in ein günstigeres Paket) ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich, sofern vereinbart.
- Kaufoption nach Vertragsende: Nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit – oder bei Kündigung des Leasingvertrags durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt – hat der Kunde die Möglichkeit, die geleaste Website käuflich zu übernehmen. Entscheidet sich der Kunde für diese Kaufoption, wird ein separater Kaufvertrag geschlossen. Der Kaufpreis kann nach Wahl der Agentur entweder als Einmalzahlung oder in bis zu 12 monatlichen Raten beglichen werden, wobei bereits gezahlte Leasingraten nicht automatisch angerechnet werden (es sei denn, dies wird individuell vereinbart). Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben alle Rechte an der Website bei der Agentur (Eigentumsvorbehalt). Nach vollständiger Zahlung aller Kaufpreisraten erhält der Kunde die vollen Nutzungsrechte gemäß Ziffer 10 (als wäre es ein Projektauftrag).
- Rückgabe/Deaktivierung: Kündigt der Kunde den Leasing-Vertrag, ohne von der Kaufoption Gebrauch zu machen, endet sein Recht zur Nutzung der Website mit Vertragsende. Die Agentur ist berechtigt, die Website dann vom Server zu nehmen bzw. beim Kunden installierte Bestandteile zu deaktivieren. Eventuell vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder) erhält der Kunde auf Wunsch zurück; die entwickelte Website selbst und deren Design bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Teilentwicklungen oder Rohdateien (z.B. der Quellcode) werden nicht herausgegeben, sofern nicht gekauft.
- Übergang in Eigenbetrieb: Wünscht der Kunde vor Vertragsende einen Transfer der Website auf einen eigenen Server (Eigenbetrieb), ist dies nur mit Zustimmung der Agentur möglich. Die Agentur kann die Zustimmung von der vorherigen vollständigen Zahlung einer Ablösesumme abhängig machen (die i.d.R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht). Erfolgt ein Serverumzug im Rahmen der Kaufoption nach Vertragsende, unterstützt die Agentur in zumutbarem Umfang bei der Übertragung der Daten.
- Geschäftsaufgabe / Gewerbeabmeldung:
Gibt der Kunde sein Unternehmen auf oder meldet sein Gewerbe ab, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die ausstehenden Leasingraten bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit in voller Höhe weiter zu zahlen – auch als Privatperson. Eine vorzeitige Vertragsauflösung aus diesem Grund ist ausgeschlossen, sofern kein wichtiger außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt.
(Zusammengefasst bedeutet das Leasing-Modell: Der Kunde „mietet“ die Website für mindestens 2 Jahre. Danach kann er monatlich kündigen – muss dann aber auf die Website verzichten – oder er kauft die Website gegen Zahlung eines vereinbarten Betrags, z.B. in 12 Raten. Während der Leasinglaufzeit bleibt die Website Eigentum der Agentur.)
7. Besonderheiten bei projektbasierten Webdesign-Aufträgen (Kaufmodell)
Für einmalige Webdesign-Projekte (bei denen der Kunde die Website durch Einmalzahlung erwirbt, anstatt sie zu leasen) gelten folgende zusätzliche Regeln:
- Hosting & Pflege optional: Nach Abnahme der Website (siehe Ziffer 5.2) kann der Kunde entscheiden, ob er die Website selbst hosten oder das optionale Hosting/Pflegepaket der Agentur nutzen möchte. Wünscht der Kunde das Hosting & Pflege durch die Agentur (Updates, Backups,Sicherheitsupdates für 14,99 € mtl. netto), so wird darüber ein separater Wartungsvertrag geschlossen. Dieser läuft – sofern nicht anders vereinbart – zunächst 12 Monate und verlängert sich automatisch, wenn er nicht mit 1 Monat Frist zum Jahresende gekündigt wird (vgl. Ziffer 8.3 für Dauerschuldverhältnisse). Entscheidet der Kunde sich gegen das Agentur-Hosting, wird die fertige Website auf einen von ihm benannten Server übertragen, womit die Leistung der Agentur erfüllt ist
Spätere Supportleistungen oder Fehlerbehebungen auf fremden Servern sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Projekts und werden nach Aufwand berechnet. - Inhalte und Pflege: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, liegt die Pflege der Website-Inhalte (Content-Updates) nach Projektabschluss beim Kunden. Auf Wunsch kann der Kunde einen Content-Pflegevertrag oder Einzelaufträge für inhaltliche Aktualisierungen mit der Agentur vereinbaren.
- Gewährleistung: Etwaige Mängel an der erstellten Website, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten und nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden, wird die Agentur im Rahmen der Gewährleistung beseitigen (vgl. Ziffer 5.3). Darüberhinausgehende Änderungen oder Erweiterungen sind vom Kunden zu vergüten.
Die Bestimmungen dieser Ziffer 7 sollen sicherstellen, dass der Kunde nach Abschluss des Projekts klar entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er weiter Leistungen von der Agentur (Hosting, Wartung, Updates) in Anspruch nehmen möchte. Ohne gesonderte Vereinbarung enden die Pflichten der Agentur mit Ablieferung und Abnahme der Website.
8. Besonderheiten für SEO- und SEA-Verträge
Für laufende Online-Marketing-Dienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA) gelten folgende ergänzende Bedingungen:
8.1 Vertragsarten und Laufzeiten: SEO-/SEA-Leistungen können entweder monatlich kündbar oder im Rahmen eines Jahresvertrags in Anspruch genommen werden:
- Bei einer monatlich kündbaren Vereinbarung (ohne feste Laufzeit) läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende ordentlich kündigen. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
- Bei einem Jahresvertrag mit Mindestlaufzeit (z. B. „12 Monate Laufzeit mit 10 % Rabatt“ auf die Monatsgebühr) verzichtet der Kunde auf eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Ein Jahresvertrag mit Bindung beinhaltet lediglich einen Preisvorteil auf die Dienstleistungsgebühr; ein solcher Rabatt bezieht sich nicht auf etwaige Werbebudgets für Anzeigen (siehe 8.3).
8.2 Leistungsbeschreibung SEO: Die Agentur schuldet bei SEO-Verträgen die vereinbarten Optimierungsmaßnahmen (OnPage-Optimierung, OffPage-Backlink-Aufbau, Content-Erstellung etc.), um die Suchmaschinen-Sichtbarkeit der Website des Kunden zu verbessern. Die Agentur wird nach bestem Wissen die Suchmaschinenrichtlinien beachten und seriöse Methoden einsetzen. Kein Erfolgsgarantie: Dem Kunden ist bewusst, dass Erfolge in der Suchmaschinenplatzierung von vielen Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen (Suchalgorithmus-Änderungen, Wettbewerber-Aktivitäten, Ausgangssituation der Website etc.)
Ranking-Verbesserungen oder bestimmte Besucherzahlen sind daher nicht garantiert. Angaben der Agentur zu voraussichtlichen Ergebnissen oder Zeiträumen sind Prognosen, keine zugesicherten Eigenschaften. Die Agentur kann aufgrund der Natur der SEO lediglich das sorgfältige Tätigwerden schulden, nicht einen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag). Eine Haftung für das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs durch SEO-Maßnahmen ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11 – ausgeschlossen.
Für das DEKODA Local-Hero Paket (typischerweise lokale SEO-Maßnahmen, z.B. Google-My-Business-Optimierung und Branchenbucheinträge) gilt zusätzlich: Der Kunde kann dieses Paket innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn kostenlos stornieren (siehe Widerrufsregelung in Ziffer 9). Nach Ablauf dieser 14 Tage läuft der Vertrag weiter wie vereinbart (monatlich kündbar oder festlaufend).
8.3 Leistungsbeschreibung SEA: Bei SEA-Leistungen (z.B. Google Ads Kampagnenbetreuung im DEKODA ADS Boost Paket) übernimmt die Agentur die Erstellung, Überwachung und Optimierung von Online-Werbeanzeigen für den Kunden. Die Agentur verpflichtet sich, die Kampagnen gemäß Budgetvorgabe des Kunden und nach den anerkannten Richtlinien der Werbeplattform (Google Ads o.ä.) zu betreuen. Budget und Abrechnung: Das vom Kunden für Werbeschaltungen bereitzustellende Anzeigenbudget ist – sofern nicht anders vereinbart – separat vom Agentur-Honorar zu betrachten. In der Regel wird das Werbebudget direkt vom Kunden an den Anzeigenanbieter (z.B. Google) gezahlt oder von der Agentur im Namen des Kunden verwaltet. Trifft Letzteres zu, so ist der Kunde verpflichtet, das monatliche Budget rechtzeitig im Voraus bereitzustellen
Die Agentur darf die Schaltung der Anzeigen pausieren, falls das Budget aufgebraucht ist oder Zahlungen ausbleiben
Der Monatspreis für die SEA-Betreuung durch die Agentur deckt Konzeption, Einrichtung und laufende Optimierung der Kampagnen ab. Kein Erfolgsgarantie: Die Agentur garantiert keine bestimmten Klickzahlen, Conversion Rates oder Umsätze aus den Anzeigen. Insbesondere kann die Agentur nicht für die Marktentwicklung, das Nutzerverhalten oder Entscheidungen der Plattform (etwa Sperrung des Werbekontos aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen) haftbar gemacht werden. Prognosen über Reichweiten oder Erfolg basieren auf Erfahrungswerten, sind aber unverbindlich.
8.4 Reporting und Mitwirkung: Die Agentur wird dem Kunden in vereinbarten Abständen (z.B. monatlich) Bericht erstatten über die durchgeführten SEO/SEA-Maßnahmen und deren Ergebnisse (Ranking-Reports, Kampagnenkennzahlen etc.). Der Kunde stellt der Agentur erforderliche Zugänge (z.B. Google Analytics, Google Ads Konto, Google My Business) zur Verfügung und sorgt dafür, dass keine widersprüchlichen Änderungen ohne Absprache durchgeführt werden (z.B. gleichzeitige Beauftragung einer zweiten Agentur mit SEO am selben Projekt). Verstößt der Kunde hiergegen und entstehen der Agentur dadurch Mehraufwände oder wird der Erfolg der Maßnahmen beeinträchtigt, kann dies nicht der Agentur zugerechnet werden. Ggf. notwendige Mehrarbeiten werden zusätzlich berechnet.
8.5 Vorzeitige Kündigung fester Laufzeiten: Kündigt der Kunde einen SEO/SEA-Jahresvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne wichtigen Grund (eine solche vorzeitige Beendigung bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Agentur), so werden bereits gewährte Rabatte hinfällig. Die Agentur ist berechtigt, die Differenz zwischen den gezahlten ermäßigten Entgelten und den regulären Monatsentgelten für die bereits geleisteten Monate nachzufordern. Das Recht beider Parteien, einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt (vgl. Ziffer 9 und 11).
9. Stornierung, Widerrufsrecht und Vertragsbeendigung
9.1 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Die Verträge der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbrauchern zusteht (§§ 312g, 355 BGB), besteht nicht, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen
Daher räumt die Agentur kein allgemeines Widerrufsrecht ein, sobald mit der Vertragserfüllung begonnen wurde. Der Kunde ist ab Vertragsschluss an seine Bestellung gebunden.
9.2 Freiwilliges Stornorecht (Local-Hero-Paket): Abweichend von obiger Regelung gewährt die Agentur dem Kunden aus Kulanz ein einmaliges kostenloses Stornierungsrecht für das SEO-Local-Hero-Paket. Der Kunde kann diesen speziellen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) stornieren. Bereits gezahlte Vergütung für diesen Zeitraum wird vollständig erstattet. Die Stornierung ist ausgeschlossen, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der 14 Tage mit der Leistungserbringung begonnen hat und der Kunde dies wusste (§ 356 Abs.4 BGB) – in einem solchen Fall käme allerdings ein Verbraucher-Widerruf ebenfalls nicht zum Tragen, diese Klausel dient nur zur Klarstellung im B2B-Verhältnis. Nach Ablauf von 14 Tagen ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ablauf des ersten Leistungsmonats möglich (siehe Ziffer 8.1 für Kündigungsfristen). Dieses freiwillige Stornorecht gilt ausschließlich für das Local-Hero-Paket und begründet kein Widerrufsrecht für andere Leistungen.
9.3 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen: Für fortlaufende Verträge ohne feste Laufzeit (z.B. monatlich kündbare SEO-Betreuung, Hosting-Verträge, Wartungsverträge) kann der Vertrag vom Kunden mit der vereinbarten Frist – mangels Vereinbarung mit 1 Monat zum Monatsende – ordentlich gekündigt werden. Jahresverträge können mit Ablauf der festen Laufzeit beendet werden (siehe Ziffer 8.1). Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail ausreichend) und werden zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstößt (z.B. Verletzung von Urheberrechten der Agentur, beharrliche Verletzung von Mitwirkungspflichten, unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten etc.)
Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Agentur aus Kundenverschulden bleibt der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden bzw. entgangenen Gewinn zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Abbruch von Projekten (Auftragsstornierung): Wünscht der Kunde die Beendigung eines laufenden Projekts (Werkvertrag) vor Fertigstellung, kann die Agentur dem Kulanz nicht verwehren, jedoch gilt: Bricht der Kunde einen Auftrag ohne rechtlichen Grund vorzeitig ab oder kündigt er den Werkvertrag vor Vollendung (§ 648 BGB), so behält die Agentur ihren Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen
Konkret hat der Kunde der Agentur alle bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwendungen und Leistungen zu vergüten; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits übergebene Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Gesetzliche Kündigungsrechte (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben davon unberührt.
9.5 Form der Kündigung: Jede Kündigung oder Stornierung sollte im Interesse beider Seiten schriftlich oder in Textform erfolgen, um Beweissicherheit zu haben. Die Agentur wird eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Bei telefonisch ausgesprochenen Kündigungen trägt der Kunde das Risiko einer missverständlichen Übermittlung.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Grundsatz: Die von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen (Websites, Grafiken, Code, Texte, Konzepte usw.) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen – vorbehaltlich vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – das Recht ein, die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen
Dies stellt, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches (nicht ausschließliches) und nicht übertragbares Nutzungsrecht dar
Das bedeutet, der Kunde darf die Ergebnisse für seine Zwecke einsetzen, jedoch behält sich die Agentur vor, gleichartige oder ähnliche Lösungen auch für andere Projekte wiederzuverwenden, und der Kunde darf die Nutzungsrechte nicht ohne Zustimmung der Agentur an Dritte weiterlizenzieren oder übertragen
10.2 Rechteübergang bei Kaufprojekten: Bei Projekten gegen Einmalvergütung (nicht Leasing) erhält der Kunde die in 10.1 beschriebenen Nutzungsrechte dauerhaft und zeitlich unbeschränkt nach vollständiger Zahlung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur; der Kunde darf die Ergebnisse vor diesem Zeitpunkt nicht produktiv nutzen oder an Dritte weitergeben
Mit vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden über. Eine Weitergabe oder Veräußerung der Werke durch den Kunden selbst ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig
Die Agentur kann diese Zustimmung von der Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr abhängig machen.
10.3 Nutzungsrechte bei Website-Leasing: Im Falle des Website-Leasings erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein vertraglich beschränktes Nutzungsrecht an der bereitgestellten Website. Die Website verbleibt rechtlich im Eigentum bzw. in der Rechteinhaberschaft der Agentur. Der Kunde darf die Website während der Laufzeit für sein Geschäft nutzen, jedoch nicht ändern, kopieren, unterlizensieren oder Dritten zugänglich machen, außer dies ist zur normalen Nutzung (z.B. Anzeige der Website für Besucher) erforderlich. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, den Quellcode der geleasten Website zu dekompilieren oder außerhalb des vereinbarten Hosting-Rahmens zu verwenden. Bei Ende des Leasingvertrags ohne Kauf (siehe Ziffer 6) erlischt das Nutzungsrecht des Kunden, und die Agentur ist berechtigt, die Website zu deaktivieren. Der Kunde darf ab diesem Zeitpunkt keine Bestandteile der Website weiter nutzen. Inhalte, die der Kunde selbst bereitgestellt hat (Texte, Bilder, Videos), verbleiben im Eigentum des Kunden; die seitens der Agentur erstellte Gestaltung, Programmierung und Struktur der Website darf der Kunde jedoch ohne Erwerb der Nutzungsrechte nicht weiterverwenden. Kommt es zur Kaufoption und zur vollständigen Bezahlung gemäß Ziffer 6, gehen die Nutzungsrechte wie in 10.2 beschrieben auf den Kunden über.
10.4 Beschränkungen und zusätzliche Rechte: Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse ist – soweit nicht anders vereinbart – nur für den im Vertrag vereinbarten Zweck und Umfang zulässig.
Möchte der Kunde die erstellten Arbeiten über den ursprünglich vereinbarten Zweck/Umfang hinaus verwerten (z.B. Weiterverkauf, Nutzung in anderen Projekten, Franchise, o.ä.), bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. Ohne ausdrückliche Gestattung der Agentur ist der Kunde auch nicht berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen an urheberrechtlich geschützten Ergebnissen der Agentur vorzunehmen. Insbesondere der im Code oder Design eventuell angebrachte Urhebervermerk der Agentur darf vom Kunden nicht ohne Zustimmung entfernt oder verändert werden.
Notwendige inhaltliche Anpassungen (z.B. das Einpflegen neuer Texte/Bilder durch den Kunden in ein CMS) gelten nicht als Urheberrechtsbearbeitung und sind dem Kunden natürlich gestattet.
10.5 Referenzrecht der Agentur: Die Agentur hat – sofern der Kunde nicht aus wichtigen Gründen widerspricht – das Recht, die für den Kunden erbrachten Werke als Referenz zu nutzen. Dies umfasst das Recht, den Kundennamen und das erstellte Werk (z.B. Screenshot der Website) in angemessener Weise auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Werbematerialien als Beispiel ihrer Arbeit zu nennen und abzubilden. Die Agentur wird dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgeben und auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. Der Kunde kann der Referenznennung aus triftigen Gründen widersprechen; in diesem Fall wird die Agentur die Nennung unterlassen.
10.6 Rechte an Kundendaten und -materialien: Vom Kunden der Agentur überlassene Unterlagen, Inhalte und Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt der Agentur jedoch das Recht ein, diese Materialien für die Vertragserfüllung zu verwenden, zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Die Agentur darf diese Inhalte nur im Rahmen des Auftragszwecks nutzen. Nach Auftragsende wird die Agentur auf Wunsch des Kunden überlassene Originale herausgeben und digitale Daten löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde versichert, dass er die benötigten Nutzungsrechte an allen von ihm bereitgestellten Materialien besitzt; sollte die Agentur wegen der Verwendung dieser Materialien von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von der Haftung frei (siehe Ziffer 11.3).
11. Haftung und Haftungsausschluss; Freistellung
11.1 Haftung der Agentur: Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sämtliche von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(z.B. fristgerechte Lieferung der Hauptleistung, keine Gefährdung von Leben/Gesundheit). Außerhalb der Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung der Agentur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
11.2 Haftungsausschlüsse: Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Goodwill oder Datenverlust, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Vorgaben übernimmt die Agentur keine Haftung hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit – hierfür ist allein der Kunde verantwortlich (vgl. Ziffer 3.3). Die Agentur haftet ferner nicht für Ergebnisse, die von Dritten beeinflusst werden: z.B. eine Abstrafung der Website durch Suchmaschinen-Updates, plötzliche Änderungen von Algorithmen oder Richtlinien bei Google/Facebook etc., Ausfälle externer Dienste (Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, API-Anbieter) oder ähnliches entziehen sich dem Einfluss der Agentur und begründen keine Haftung. Sofern der Kunde eigenmächtig Änderungen an den Leistungen der Agentur vornimmt (z.B. Programmcode-Modifikationen) oder in sonstiger Weise in die Arbeit der Agentur eingreift, entfällt die Haftung der Agentur für daraus entstehende Mängel oder Schäden.
Für Datenverlust haftet die Agentur im Rahmen der vorstehenden Regeln nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre; eine darüberhinausgehende Haftung besteht nur, wenn die Agentur die Datensicherung ausdrücklich vertraglich übernommen hat und vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht vorgenommen hat.
11.3 Freistellung durch den Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Handlungen oder Inhalten des Kunden gegen die Agentur geltend gemacht werden.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Kunde der Agentur Materialien (Texte, Bilder, Videos, Daten) liefert, die Rechte Dritter verletzen, oder wenn der Kunde die von der Agentur erstellte Website/Software entgegen den vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Vorgaben nutzt. Macht ein Dritter solche Ansprüche (z.B. wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Datenschutzverletzungen) geltend, wird der Kunde die Agentur unverzüglich mit allen erforderlichen Informationen versorgen und nach besten Kräften bei der Abwehr unterstützen. Der Kunde trägt alle der Agentur aufgrund einer solchen Inanspruchnahme entstehenden angemessenen Kosten (z.B. Rechtsverteidigungskosten) und Schäden. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass die Agentur den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert und ohne Abstimmung mit dem Kunden keine Anerkenntnisse oder vergleichsweise Regelungen vornimmt, soweit der Kunde die Verteidigung übernehmen möchte.
11.4 Mitarbeiter und Subunternehmer: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur in gleicher Weise. Ansprüche gegen von der Agentur eingesetzte Subunternehmer können nur im Rahmen der für die Agentur geltenden Haftungsregeln und -grenzen geltend gemacht werden.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 DSGVO-Konformität: Beide Parteien werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, Auftragsdetails) zweckgebunden zur Vertragsdurchführung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist (etwa an Unterauftragnehmer oder technische Dienstleister) oder gesetzliche Pflichten bestehen.
12.2 Auftragsverarbeitung: Soweit der Kunde der Agentur personenbezogene Daten Dritter zur Verarbeitung überlässt oder die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. im Rahmen von Hosting der Website, Zugriff auf Endkundendatenbanken, Newsletter-Versand, Lead-Tracking etc.), schließen die Parteien vor Leistungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab
Die Agentur stellt dem Kunden hierfür ein Muster zur Verfügung. In diesem AVV werden die Details der Datenverarbeitung, die Weisungsbefugnisse des Kunden (Verantwortlicher) und die Pflichten der Agentur (Auftragsverarbeiter) geregelt, einschließlich technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die Agentur wird personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff ergreifen.
12.3 Verantwortlichkeit des Kunden: Der Kunde bleibt im Verhältnis zur Agentur für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass etwaige erforderliche Einwilligungen der Betroffenen für die Nutzung der Daten vorliegen oder andere Erlaubnistatbestände greifen. Beispielsweise ist der Kunde verantwortlich für eine datenschutzkonforme Gestaltung seiner Website (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner). Die Agentur kann den Kunden hierzu auf Wunsch beraten, schuldet jedoch keine juristische Überprüfung der vom Kunden vorgegebenen Texte oder Maßnahmen
Sollte die Agentur wegen Datenschutzverstößen des Kunden von Dritten in Anspruch genommen werden, gilt die Freistellungsklausel gemäß Ziffer 11.3 entsprechend.
12.4 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags von der jeweils anderen Partei erhaltenen geschäfts- und betrieblichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Öffentlich bekannte oder der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannte Informationen sind von der Geheimhaltung ausgenommen. Die Agentur ist berechtigt, vertrauliche Informationen an von ihr beauftragte Subunternehmer weiterzugeben, sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit entfällt, soweit eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die entsprechende Information auf andere Weise allgemein bekannt wird, ohne dass dies auf einem Verstoß der empfangenden Partei beruht.
12.5 Datensicherheit: Die Agentur wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um Daten des Kunden vor Verlust und unberechtigtem Zugriff zu schützen (z.B. Zugriffsbeschränkungen, Backup-Routinen, Verschlüsselung, soweit angemessen). Im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls (Datenpanne), der Daten des Kunden betrifft, wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren und bei der Aufklärung mitwirken.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Auch die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung, soweit sie dazu führen würden, dass ausländisches Recht anzuwenden wäre.
13.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur (voraussichtlich Hennef/Sieg, sofern dort der Geschäftssitz liegt)
Die Agentur kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz/Sitz ins Ausland verlegt. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
13.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine gültige Bestimmung vereinbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel – soweit rechtlich möglich – am nächsten kommt. § 306 BGB bleibt unberührt, wonach im Zweifel anstelle unwirksamer AGB-Klauseln die gesetzlichen Vorschriften gelten
13.4 Vertragsänderungen und Schriftform: Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (E-Mail genügt hierfür, sofern nicht gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Absprachen außerhalb des Vertrags sind unverbindlich, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt werden.
13.5 Sonstiges: Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
13.6 Stand dieser AGB: März 2025. Änderungen vorbehalten. Sollte die Agentur diese AGB in Zukunft ändern, werden bestehende Kunden hierüber informiert. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, soweit nicht eine Änderung gemäß gesonderter Mitteilung vereinbart wird.